Neue Vereinbarungen zur Nutzung von KI im Einklang mit der DSGVO

Der 3-Stufen-Test für den Einsatz von KI-Modellen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einer aktuellen Stellungnahme klargestellt, dass KI-Modelle unter bestimmten Bedingungen auf ein "berechtigtes Interesse" als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zurückgreifen können. Die Datenschutzbehörden sollen dabei einen 3-Stufen-Test anwenden, um die Legitimität und Notwendigkeit der Datenverarbeitung zu prüfen.

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