Bits statt Blätter: Archivieren von E-Rechnungen
Die Bedeutung der E-Rechnungspflicht für B2B-Unternehmen
Die Einführung der E-Rechnungspflicht bringt eine grundlegende Veränderung im Rechnungswesen mit sich. Ab Januar 2025 müssen B2B-Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch sicherstellen, dass die Daten korrekt archiviert werden. Diese Umstellung betrifft sämtliche geschäftlichen Aktivitäten zwischen Unternehmen im B2B-Geschäft. Trotzdem bleiben B2C-Transaktionen und steuerfreie Leistungen sowie Rechnungen unter 250 Euro vorerst unberührt. Die Bundesregierung gewährt den Unternehmen Übergangsfristen, um die Implementierung der E-Rechnungen zu erleichtern. Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen im Inland müssen ab Januar 2025 zumindest E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Auch die Versandpflicht für B2B-Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro tritt schrittweise in Kraft.